Als wirtschaftsstrafrechtlich und steuerstrafrechtlich spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei unterstützen wir Sie bundesweit und bei Sachverhalten mit Auslandsbezügen bei allen strafrechtlichen Fragen und Problemen, die im Wirtschaftsleben und für Führungskräfte auftreten. Sie können auf unsere umfassenden und vielfältigen Erfahrungen zurückgreifen, die wir in langjähriger Praxis bei der Strafverteidigung und Beratung von Managern und Unternehmern sowie bei der präventiven strafrechtlichen Beratung und der Vertretung von Unternehmen gewonnen haben.
Bei Fragestellungen, die über Deutschland oder das deutsche Strafrecht hinausgehen, gewährleisten wir zeitnah durch unsere besondere Kompetenz bzgl. des Strafrechts anderer Staaten (insbesondere der USA und Italiens) sowie über unser exzellentes, nationales und internationales Netzwerk von Spezialisten aus allen Bereichen der Rechts- und Steuerberatung sowie der Wirtschaftsprüfung Ihre bestmögliche Betreuung in allen betroffenen Rechtsordnungen. Wir arbeiten gerne im Team mit anderen Rechtsanwälten oder Beratern, sei es im Rahmen einer Sockelverteidigung oder bei Großverfahren, aber auch um bei fachübergreifenden komplexen Aufgabenstellungen durch das kollegiale und konstruktive Zusammenwirken mit den jeweiligen Experten ein optimales Ergebnis zu erzielen.
Wir legen besonderen Wert auf den persönlichen und vertrauensvollen Kontakt zu unseren Mandanten, für die wir jederzeit ansprechbar sind, sowie auf effektive und vertrauliche Kommunikation und Zusammenarbeit mit diesen. Bei Ihrer Beratung und Vertretung verfolgen wir einen holistischen Ansatz: Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam maßgeschneiderte pragmatische Lösungen, die nicht nur Ihre (straf-)rechtliche, sondern auch Ihre wirtschaftliche und die persönliche bzw. unternehmensbezogene Situation optimal berücksichtigen.
Das in Deutschland führende JUVE-Branchenhandbuch für Wirtschaftskanzleien hat den Kanzleigründer Prof. Dr. Markus Rübenstahl als häufig empfohlenen Anwalt im Wirtschafts- bzw. Steuerstrafrecht genannt (2019-2017), „Handelsblatt“ und „Best Lawyers™“ haben ihn als einen von Deutschlands besten Anwälten im Steuerstrafrecht wiederholt ausgezeichnet (2017-2024/25) und die „WirtschaftsWoche“ zeichnete ihn und seine Kanzlei als Spezialisten der Rechtsgebiete Steuerstrafrecht und Compliance mit den exklusiven WirtschaftsWoche-Qualitätssiegeln „TOP Kanzlei – Steuerstrafrecht“ und TOP Anwalt – Steuerstrafrecht“ (2023) sowie „TOP Kanzlei – Compliance“ und „TOP Anwalt – Compliance“ (2019-2021) aus. Vor diesem Hintergrund stellen wir an unsere fachliche Arbeit natürlich höchste Ansprüche. Ständige Fortbildung ist für uns ebenso selbstverständlich, wie es die wissenschaftliche Lehre und regelmäßige Fachpublikationen und Vorträge insbesondere zu steuer- und wirtschaftsstrafrechtlichen Themen sind.