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Rübenstahl Rechtsanwälte in Frankfurt am Main

Als wirtschafts­strafrechtlich und steuerstrafrechtlich spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei unterstützen wir Sie bundesweit und bei Sachverhalten mit Auslandsbezügen bei allen strafrechtlichen Fragen und Problemen, die im Wirtschafts­leben und für Führungskräfte auftreten. Sie können auf unsere umfassenden und vielfältigen Erfahrungen zurückgreifen, die wir in langjähriger Praxis bei der Strafverteidigung und Beratung von Managern und Unternehmern sowie bei der präventiven straf­rechtlichen Beratung und der Vertretung von Unternehmen gewonnen haben.

 

Bei Frage­stellungen, die über Deutschland oder das deutsche Straf­recht hinausgehen, gewährleisten wir zeitnah durch unsere besondere Kompetenz bzgl. des Strafrechts anderer Staaten (insbesondere der USA und Italiens) sowie über unser exzellentes, nationales und internationales Netz­werk von Spezialisten aus allen Bereichen der Rechts­- und Steuer­beratung sowie der Wirtschafts­prüfung Ihre bestmögliche Betreuung in allen betroffenen Rechtsordnungen. Wir arbeiten gerne im Team mit anderen Rechtsanwälten oder Beratern, sei es im Rahmen einer Sockelverteidigung oder bei Großverfahren, aber auch um bei fachübergreifenden komplexen Aufgaben­stellungen durch das kollegiale und konstruktive Zusammen­wirken mit den jeweiligen Experten ein optimales Ergebnis zu erzielen.

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Wir legen besonderen Wert auf den persönlichen und vertrauensvollen Kontakt zu unseren Mandanten, für die wir jederzeit ansprechbar sind, sowie auf effektive und vertrauliche Kommunikation und Zusammenarbeit mit diesen. Bei Ihrer Beratung und Vertretung verfolgen wir einen holistischen Ansatz: Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam maßgeschneiderte pragmatische Lösungen, die nicht nur Ihre (straf-)rechtliche, sondern auch Ihre wirtschaftliche und die persönliche bzw. unternehmensbezogene Situation optimal berücksichtigen.

 

Das in Deutschland führende JUVE-Branchenhandbuch für Wirtschaftskanzleien hat den Kanzleigründer Prof. Dr. Markus Rübenstahl als häufig empfohlenen Anwalt im Wirtschafts- bzw. Steuerstrafrecht genannt (2019-2017), „Handelsblatt“ und „Best Lawyers™“ haben ihn als einen von Deutschlands besten Anwälten im Steuerstrafrecht wiederholt ausgezeichnet (2017-2024/25) und die „WirtschaftsWoche“ zeichnete ihn und seine Kanzlei als Spezialisten der Rechtsgebiete Steuerstrafrecht und Compliance mit den exklusiven WirtschaftsWoche-Qualitätssiegeln „TOP Kanzlei – Steuerstrafrecht“ und TOP Anwalt – Steuerstrafrecht“ (2023) sowie „TOP Kanzlei – Compliance“ und „TOP Anwalt – Compliance“ (2019-2021) aus. Vor diesem Hintergrund stellen wir an unsere fachliche Arbeit natürlich höchste Ansprüche. Ständige Fortbildung ist für uns ebenso selbstverständlich, wie es die wissenschaftliche Lehre und regelmäßige Fachpublikationen und Vorträge insbesondere zu steuer- und wirtschaftsstrafrechtlichen Themen sind.

Aktuelle News

Verfasst von Rechtsanwalt Prof. Dr. Markus Rübenstahl, Mag. iur./ Dr. Daniel Loy Die steuer- und strafrechtliche Aufarbeitung sog. Cum-Ex-Aktiengeschäfte beschäftigt nun schon seit einigen Jahren Finanzbehörden, Staatsanwaltschaften sowie Finanz- und Strafgerichtsbarkeit in Deutschland. Aus der Sicht der Autoren zu Recht spielt in steuerstrafrechtlicher Hinsicht – jedenfalls bislang – das Urteil des

Rübenstahl Rechtsanwälte wurde von der Wirtschafts- und Finanzzeitung Handelsblatt in Kooperation mit dem US-Verlag Best Lawyers als eine von Deutschlands Beste Kanzleien 2024 in den Rechtsgebieten Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Steuerrecht in der Region Hessen ausgezeichnet. Die Auszeichnung basiert auf einem umfangreichen Peer-to-Peer Verfahren, bei welchem renommierte Anwälte nach ihren Empfehlungen und

„Wann endet dieses Verfahren? – Ursachen und Handhabung von Umfangsverfahren im Wirtschaftsstrafrecht“ Im Rahmen seiner Tätigkeit als Beiratsmitglied und Mitglied des Tagungsausschusses der WisteV (Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V.)  co-organisiert Rechtsanwalt Prof. Dr. Markus Rübenstahl abermals die WisteV-wistra-Neujahrstagung 2025 mit dem diesjährigen Titel „Wann endet dieses Verfahren? – Ursachen und Handhabung von Umfangsverfahren im Wirtschaftsstrafrecht“. Während der
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