Auszeichnung durch das „Handelsblatt“ / „Best Lawyers“ 2017

Im Steuerstrafrecht gehört Rechtsanwalt Dr. Markus Rübenstahl laut dem Anwalts-Ranking  Best Lawyers zu Deutschlands besten Anwälten 2017. Das Ranking wurde im Auftrag des Handelsblatts vom US-Verlag Best Lawyers erstellt, um die renommiertesten Rechtsberater zu ermitteln. Es basiert auf einer Peer-to-Peer-Umfrage, bei der ausschließlich Anwälte nach der Reputation ihrer Konkurrenten befragt wurden.



Prof. Dr. Markus Rübenstahl - Best Lawyers 2024
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