Veröffentlichung: Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität – Punitives und „abspracheförderndes“ Verbandssanktionenrecht (Teil 4)

Der vierte und letzte Teil der von Herrn Rechtsanwalt Dr. Rübenstahl verfassten vierteiligen Serie mit dem Titel „Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität – Punitives und „abspracheförderndes“ Verbandssanktionenrecht (Teil 4)“ wurde nun in der Sommer-Ausgabe der ZWH (07+08/2020, Otto Schmidt Verlag) veröffentlicht. Dieser Teil erörtert abschließend u.a. die vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen zu den spezifischen Möglichkeiten der einvernehmlichen Verfahrensabwicklung bei Verfahren gegen juristische Personen – vergleichbar mit dem „Absehen von der Verfolgung des Verbandes“ (§§ 35 ff VerSanG-E) im angelsächsischen Raum sowie das „Sanktionsbescheidverfahren“, ein schriftliches und geheimes Verfahren, das typischerweise auf den Ergebnissen einer internen Untersuchung mit einem 50%igen „Nachlass“ auf Unternehmenssanktionen beruht, wie im VerSanG-E vorgeschlagen (§ 50 VerSanG-E). Abschließend fasst Herr Dr. Rübenstahl wichtige Änderungen des letzten Gesetzentwurfs (von Juni 2020) gegenüber dem ursprünglichen Entwurf (von August 2020) zusammen und analysiert diese.



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