In der Juni-Ausgabe der ZWH (06/2020, Otto Schmidt Verlag) wurde der dritte Teil des Aufsatzes von Rechtsanwalt Dr. Markus Rübenstahl mit dem Titel „Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität – Punitives und „abspracheförderndes“ Verbandssanktionenrecht (Teil 3)“ veröffentlicht. Der dritte Teil des vierteiligen Beitrags...

Für die 3., neu überarbeitete Auflage des „AnwaltKommentar StGB“ kommentiert Rechtsanwalt Dr. Markus Rübenstahl praxisbezogen und präzise unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung die §§ 73 a-e StGB (Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern) sowie die §§76 ff StGB (Nachträgliche Anordnung des Wertersatzes). Der...

Rechtsanwalt Dr. Markus Rübenstahl, Mag. iur. gehört laut dem „Handelsblatt“ in seinem Spezialgebiet Steuerstrafrecht erneut zu Deutschlands Besten Anwälten. Das Handelsblatt ist langjähriger Partner des renommierten US-Verlags Best Lawyers, die jedes Jahr gemeinsam eine Liste mit den Besten Anwälten Deutschlands veröffentlicht, welche in einem Peer-to-Peer...

Rechtsanwalt Dr. Markus Rübenstahl veröffentlichte gemeinsam mit Professor Dr. Frank Peter Schuster (Universität Würzburg) in der Ausgabe der wistra 4/2020 (Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht) den Beitrag „Zur Selbstanzeige bei Tatbeteiligung mehrerer, insbesondere bei Hinterziehung von Unternehmenssteuern“. Der Beitrag behandelt unter anderem die Besonderheiten einer...

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