Für die 3., neu überarbeitete Auflage des „AnwaltKommentar StGB“ kommentiert Rechtsanwalt Dr. Markus Rübenstahl praxisbezogen und präzise unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung die §§ 73 a-e StGB (Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern) sowie die §§76 ff StGB (Nachträgliche Anordnung des Wertersatzes). Der...

Rechtsanwalt Dr. Markus Rübenstahl, Mag. iur. gehört laut dem „Handelsblatt“ in seinem Spezialgebiet Steuerstrafrecht erneut zu Deutschlands Besten Anwälten. Das Handelsblatt ist langjähriger Partner des renommierten US-Verlags Best Lawyers, die jedes Jahr gemeinsam eine Liste mit den Besten Anwälten Deutschlands veröffentlicht, welche in einem Peer-to-Peer...

Rechtsanwalt Dr. Markus Rübenstahl veröffentlichte gemeinsam mit Professor Dr. Frank Peter Schuster (Universität Würzburg) in der Ausgabe der wistra 4/2020 (Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht) den Beitrag „Zur Selbstanzeige bei Tatbeteiligung mehrerer, insbesondere bei Hinterziehung von Unternehmenssteuern“. Der Beitrag behandelt unter anderem die Besonderheiten einer...

In der Aprilausgabe der RIW (4/2020, Verlagsgruppe Deutscher Fachverlag) wurde der von Rechtsanwalt Dr. Markus Rübenstahl und Jonathan Wittig gemeinsam verfasste Aufsatz „Strafrechtliche Geldwäscherisiken in Italien für ausländische Unternehmen“ veröffentlicht. Der Beitrag stellt die verschiedenen geldwäscherechtlichen Straftatbestände in Italien vor und zeigt die Unterschiede zum...

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